Photovoltaik-Anlagen
Sonnenstrom !!! Erzeugen - Nutzen - Verkaufen
Das eigene Kraftwerk:
Mit einer Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach besitzen Sie ein eigenes Kraftwerk - praktisch ohne Betriebskosten, mit langer Lebensdauer, ohne Lärm und Abgase, gespeist von der Sonne.
Mit dem eigenen Solar-Kraftwerk gewinnen Sie ein Stück Unabhängigkeit von Strompreiserhöhungen und zeigen Ihre Teilnahme am Fortschritt sowie Ihr Bewußtsein für die Umwelt.
So funktioniert Ihr Kraftwerk
Solarmodule (1) wandeln Licht direkt in Strom um, bei klarem, dunstfreiem Himmel steht die höchste Leistung zur Verfügung.
Der erzeugte Gleichstrom wird vom Wechselrichter (2) in Wechselstrom 230 V, 50 Hertz umgewandelt und über einen Einspeisezähler (4)
in das öffentliche Stromnetz (5) eingespeist.
Vom Energieversorgungs- unternehmen Ihrer Wahl können Sie weiterhin Netzstrom beziehen.
Der Gesetzgeber GARANTIERT für ALLEN EINGESPEISTEN SOLARSTROM 20 Jahre lang eine Vergütung von mindestens 0,99 DM pro Kilowattstunde, wenn die Anlage bis 31.12.01 ans Netz geschaltet wird. (Erneuerbare-Energie-Gesetz EEG § 8, Abs. 1 v. 25.02.00 )
Solarstrom für Eigenbedarf kann über einen zusätzlichen Sicherungskasten (3) ins Hausnetz eingespeist werden.
Vergütungssätze pro Kilowattstunde in Cent - EEG Novelle
| Solarstrom |
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Degression: 5 % jährlich seit 2005, bei Freiflächenanlagen: 6,5 % Degression ab 2009: Anlagen < 100 kW: 2009 und 2010 je 8 %. Ab 2011: 9 % Anlagen > 100 kW: 2009 und 2010 je 10 %. Ab 2011: 9 % Freiflächenanlagen: 2009 und 2010 je 10 %. Ab 2011: 9 %
Neu: „Gleitfaktor“ für Degression bei Verlassen eines Wachstumskorridors Wächst der PV-Markt (neu installierte Leistung) in einem Jahr stärker oder schwächer als in einem definierten Wachstumskorridor, wird im Folgejahr die Degression um einen Prozentpunkt angehoben bzw. gesenkt . – Wachstumskorridor 2009: 1.000 – 1.500 MW – Wachstumskorridor 2010: 1.100 – 1.700 MW – Wachstumskorridor 2011: 1.200 – 1.900 MW
| Jahr |
bis 31.07.04 |
ab 01.08.04 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
| Gebäudeanlagen |
45,7 ct |
57,4 ct |
51,80 ct |
49,21 ct |
46,75 ct |
43,01 ct |
| ab 100 kW |
45,7 ct |
54,0 ct |
48,74 ct |
46,30 ct |
43,99 ct |
39,59 ct |
| Fassadenbonus |
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5,00 |
5,00 ct |
5,00 ct |
5,00 ct |
entfällt |
| Freilandanlagen |
45,7 ct |
45,7 ct |
40,60 ct |
37,96 ct |
35,49 ct |
31,94 ct |
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Quelle : EEG § 8